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   OLG Frankfurt, 03.05.2023 - 17 W 41/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10653
OLG Frankfurt, 03.05.2023 - 17 W 41/22 (https://dejure.org/2023,10653)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.2023 - 17 W 41/22 (https://dejure.org/2023,10653)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 2023 - 17 W 41/22 (https://dejure.org/2023,10653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 411 Abs 4 ZPO, § 224 Abs 2 ZPO, § 294 ZPO
    Fristgerechte Anbringung eines Befangenheitsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 411 Abs 4 ZPO ; § 224 Abs 2 ZPO ; § 294 ZPO
    Zeitliche Grenzen der Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf den Inhalt des von ihm erstatteten Gutachtens; Anforderungen an die Darlegung der Verhinderungsgründe bei einem Antrag auf Verlängerung der Frist ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befangenheitsantrag ist unverzüglich nach Kenntnis des Gutachtens zu stellen!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitliche Grenzen der Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf den Inhalt des von ihm erstatteten Gutachtens; Anforderungen an die Darlegung der Verhinderungsgründe bei einem Antrag auf Verlängerung der Frist ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristverlängerung zur Stellungnahme zum Gutachten: Gründe sind glaubhaft zu machen! (IBR 2023, 384)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2023 - 17 W 41/22
    Soweit - wie hier - die Ablehnung des Sachverständigen auf Gründe gestützt wird, die sich aus dem überlassenen Gutachten ergeben, läuft die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im Allgemeinen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist nach § 411 Abs. 4 ZPO ab (vgl. insgesamt BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 7, 12, juris).
  • BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels - jedoch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2023 - 17 W 41/22
    Wegen der Darlegungslast im Zusammenhang mit einem Antrag auf Terminverlegung gemäß § 227 ZPO hat das Bundesverfassungsgericht befunden (vgl. Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2021 - 1 BvR 1997/18 -, Rn. 13, juris), dass die Gründe für eine Terminverlegung im Antrag (ungeachtet dessen, dass sie nach § 227 Abs. 2 ZPO erst auf Verlangen des Vorsitzenden glaubhaft zu machen sind,) so detailliert vorgetragen werden müssen, dass dem Gericht eine Prüfung ihrer Erheblichkeit möglich ist.
  • BGH, 20.11.2017 - AnwZ (Brfg) 41/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerlegung der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2023 - 17 W 41/22
    Wenn - wie vorliegend - eine Erkrankung der Partei geltend gemacht und dafür angeführt werden soll, dass deshalb eine Abklärung des weiteren prozessualen Vorgehens nicht möglich gewesen sei, muss die Verhinderung so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ohne weitere Hinweise und Auflagen eigenständig beurteilen kann, ob eine Verhandlungs- oder Reiseunfähigkeit besteht (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluss vom 20. November 2017 - AnwZ (Brfg) 41/17 -, Rn. 16, mwN).
  • BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2023 - 17 W 41/22
    Dies bedarf der fristgerechten Beibringung der die Beschwer begründenden Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 17 W 3/22

    Befangenheit medizinischer Sachverständiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2023 - 17 W 41/22
    Der Gegenstandswert beträgt 8.541,51 EUR (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2022 - 17 W 3/22 -, Rn. 22, juris).
  • BGH, 15.12.2023 - AnwZ (Brfg) 20/23

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Da auf der Grundlage des vor Ablauf der Frist gehaltenen Vorbringens über den Verlängerungsantrag nach § 224 Abs. 2 ZPO entschieden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 1982 - GSZ 1/81, BGHZ 83, 217, 221; Feskorn in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 224 Rn. 7), sind die Gründe des Antrags nicht nur innerhalb der Frist vorzutragen, sondern auch glaubhaft zu machen (vgl. OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2023, 10391 Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22, MDR 2023, 593 Rn. 9 [zur Glaubhaftmachung des Beschwerdewerts nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO innerhalb der Begründungsfrist des § 544 Abs. 4 ZPO] mwN).
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